Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Irak einen Reisepass, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumspflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.
Region Kurdistan-Irak
Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung zwingend ein E-Visum zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.
Region Zentralirak
Seit 1. März 2025 ist die Erteilung von Visa bei Einreise eingestellt. Es ist nun zwingend ein E-Visum vor der Einreise nach Zentralirak zu beantragen.
Das E-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen erteilt werden.
Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) können an der irakischen Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn ein gültiges Visum für Irak vorhanden ist.
Für den Irak besteht eine Teilreisewarnung des Auswärtige Amtes (Stand November 2025). Bitte informieren Sie sich daher auf der Website über die akuellen Einreise- und Sicherheitsbestimmungen für den Irak hier: Auswärtiges Amt.
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